Allgemeines
Die Kotte Computer & Consulting erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Das Erheben von Daten bedeutet insoweit das Beschaffen von Daten durch den Betroffenen selbst. Verarbeiten ist neben dem Speichern und Löschen auch das Verändern, das Sperren und die Übermittlung personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt. Die Kotte Computer & Consulting ist nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.
Bestandsdaten
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zwischen der Kotte Computer & Consulting und dem Nutzer zu begründen oder zu ändern. Hierzu gehören unter anderem der Name und die Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und E-Mail-Adresse des Nutzers. Die Kotte Computer & Consulting wird Bestandsdaten nur dann an Dritte weiterleiten, sofern dies für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist. Die Kotte Computer & Consulting wird die Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung nur verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich ist und der Nutzer eingewilligt hat. Die Einwilligung kann der Nutzer jederzeit schriftlich widerrufen. Die Vorschrift in § 29 BDSG erlaubt eine geschäftsmäßige Erhebung, Speicherung oder Veränderung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung insbesondere im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Auskunfteien. Auskunfteien verknüpfen personenbezogene Daten, die aus verschiedenen Quellen stammen und übermitteln diese an Dritte. Die Kotte Computer & Consulting ist verpflichtet, solchen Auskunfteien die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Verkehrsdaten
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Kotte Computer & Consulting bzw. ein Dritter, dessen sich die Kotte Computer & Consulting zur Erbringung der Telekommunikationsdienste bedient, erhebt Verkehrsdaten, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und die Rechnung des jeweiligen Nutzers erstellen zu können. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst. Die vorgenannten Daten werden bis zu sechs Monate nach der Versendung der Rechnung gespeichert, es sei denn im Rahmen der vom Nutzer aktivierten Statistikfunktionen ist eine längere Speicherung vorgesehen. Soweit es die Abrechnung mit anderen Unternehmen oder mit anderen Diensteanbietern oder gesetzliche Vorschriften erfordern, darf die Kotte Computer & Consulting Verkehrsdaten verwenden, speichern und übermitteln.
VoIP-Dienste
Wünscht der Nutzer einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) muss die Kotte Computer & Consulting hierzu im Rahmen der Auftragserteilung oder über das Kundeninformationssystem beauftragt werden. Zur Auswahl stehen ein ungekürzter EVN, der die vom Nutzer angewählten Rufnummern vollständig dokumentiert oder ein gekürzter EVN, bei dem regelmäßig die letzen drei Ziffern der gewählten Rufnummer unkenntlich gemacht worden sind. Der Nutzer hat im Auftragsformular die Möglichkeit, eine vollständige Speicherung der angewählten Rufnummern, wie oben beschrieben, oder eine vollständige Löschung der angewählten Rufnummern spätestens mit Versendung der Rechnung zu verlangen. Bei der vom Nutzer verlangten Löschung der Rufnummern ist die Kotte Computer & Consulting von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit. Sofern sich der Nutzer für die Erteilung eines EVN entschließen sollte, hat der Nutzer alle Mitbenutzer über die Existenz dieses EVN zu informieren. Im Falle der vertraglich zulässigen gewerblichen Nutzung des VoIP-Dienstes, ist der Nutzer verpflichtet, alle Mitarbeiter über das Vorhandensein eines EVN zu unterrichten und einen evtl. vorhandenen Betriebs- bzw. Personalrat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Die Rufnummer des Nutzers wird bei den vom Nutzer getätigten Anrufen an den angerufenen Teilnehmer übermittelt (CLIP), sofern diese Funktion im Rahmen des Vertrages aktiviert ist.
Domain-/IP-Nummer-Registrierung
Im Rahmen einer Domain-/IP-Nummer-Registrierung werden bestimmte personenbezogene Daten übermittelt. Dies umfasst in der Regel Name und Anschrift, die an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen weitergeleitet werden. Außerdem ist die Veröffentlichung in den jeweiligen in der Regel allgemein zugänglichen Whois-Datenbanken erforderlich.
Auskunftsrecht
Die Kotte Computer & Consulting teilt dem Nutzer auf Anfrage schriftlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit, ob und welche persönlichen Daten gespeichert sind. Hierfür und für weitere Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Kotte Computer & Consulting zur Verfügung: Kotte Computer & Consulting, Datenschutzbeauftragter, Crandorfer Str. 56, 08340 Schwarzenberg,
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