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Neue Preise für 0180 Nummern ab März 2010

Ab dem 1. März des Jahres 2010 soll der Verbraucherschutz in Sachen 0180 Nummern und deren Nutzung aus den Mobilfunknetzen gestärkt werden. Möglich wird dies durch eine Änderung im Telekommunikation-Gesetz (TKG). So werden die §§ 66a, 66d im Telekommunikation-Gesetz geändert. Ab März 2010 werden für 0180er-Nummern mit einem Minutentarif nunmehr nur noch maximal 42 Cent pro Minute für Anrufe aus dem Mobilnetz und für 0180 Nummern mit einem Anrufertarif nur noch maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz erhoben.

Die Bundesregierung möchte damit vor allem teure Gespräche und 0180-Abzocke im Mobilfunkbereich beenden. Gerade bei 0180 Anrufen vom Handy konnten sich die Verbraucher aufgrund unterschiedlicher Tarife bei den Handynetzbetreibern nur ungenügend über die anfallenden Gesprächskosten informieren. Ab 1. März 2010 wissen Verbraucher nun genau, was ihr 0180-Anruf aus dem Mobilfunknetz kostet. Die Kosten für 0180 Nummern sind nach der anschließenden Ziffer bestimmt. So werden 0180 Nummern durch Ziffern 1 bis 5 unterschieden. Bei der 01801 Nummer werden aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent pro Minute berechnet, aus dem Festnetz 3,9 Cent. Bei einer 01802 Nummer fallen im Festnetz 6 Cent pro Anruf, im Mobilfunknetz dann 60 Cent pro Anruf an. Bei der 01803 Nummer sind es 9 Cent und mobil 42 Cent. Bei der 01804 Nummer werden im Festnetz 20 Cent pro Anruf berechnet, im Mobilfunknetz 60 Cent pro Anruf. Bei der Vorwahl 01805 werden 14 Cent bzw. mobil 42 Cent pro Minute berechnet.
Gemäß dem alten § 66a TKG genügte in den 0180 Preisangaben lediglich der Hinweis "X Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend". Ab dem 1. März 2010 muss für jede 0180 Nummer der maximale Mobilfunk-Höchstpreis angegeben werden. Durch die verpflichtenden Hinweise ist der Verbraucher bzw. Anrufer stets auf die bevorstehenden Kosten vorbereitet und behält somit den Überblick über seine 0180 Gebühren.

Preisauszeichnung ab 1. März 2010

Durch die Änderung der §§ 66a und 66d im TKG (BGBl. 2009, Teil I Nr. 49, 2409) sind ab 1. März 2010 neben dem Festnetzpreis von höchstens 14 Cent/Minute oder 20 Cent/Anruf der Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Dieser darf maximal 0,42 €/Minute. oder 0,60 €/Anruf betragen.

Beispiel für die künftigen 0180 Preisangaben:
0180-1 Nummer - 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute
0180-2 Nummer - 6 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 Cent/Anruf
0180-3 Nummer - 9 Cent/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute
0180-4 Nummer - 20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,60 Cent/Anruf
0180-5 Nummer - 14 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Cent/Minute

Die Änderungen im Gesetz wurden bewusst vorgenommen, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen. In der Vergangenheit wurden diese oftmals nicht genau über die anfallenden 0180 Anrufertarife aus den Handynetzen informiert. Die hohen Kosten konnten im Nachhinein wegen rechtlichen Lücken nicht zurückerstattet werden. "Die Gesetzesänderungen sind ein bedeutender Schritt in Richtung Verbraucherschutz. Damit können Abzocker und unlautere Wettbewerbsteilnehmer in Zukunft besser enttarnt und bekämpft werden, so Dr. Temme von wwwtc30.de

Quelle: Pressemitteilung von
TC30 Telefonservice GmbH

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